
0172 8564532
Die Bezeichnung ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt.
Die Grundpflichten der Objektivität, der Unparteilichkeit und der Weisungsfreiheitnimmt der Sachverständige gegenüber Gerichten und jedem privatem Auftraggeber wahr.
Um als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkannt zu werden, sind seine persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie seine überdurchschnittlichen Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet zu prüfen. Dies erfolgt je nach Bestellgebiet durch die bestellende Handwerkskammer oder die zuständige Fachorganisation.

Im Vorfeld eines Streitfalls kann er als Privatgutachter strittige technische Punkte zwischen Kunde und Handwerker vor dem Hintergrund der geltenden Vorschriften und technischen Richtlinien klären, und so unnötige Rechtskosten vermeiden.
Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird er vom Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um dem Gericht ein möglichst umfassendes Bild der technischen Problemstellungen zu ermöglichen.

Aufgrund der immer komplexer werdenden technischen Rahmenbedingungen werden die Kenntnisse des Sachverständigen bereits in der Planungsphase oder bei der Bauüberwachung in Anspruch genommen. Denn eine detaillierte Planung und sachkundige Ausführung vermeidet Fehler und damit hohe Folgekosten bei späteren Streitfällen. Da der Kostenrahmen bei Gutachten vorher festgelegt wird, ist eine transparentere Kalkulation des Bauvorhabens möglich.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter kann von unterschiedlichen Auftraggebern in Anspruch genommen werden. Dies können Versicherungen, Hausverwaltungen, Privatpersonen, Baufirmen, die öffentliche Hand oder aber Gerichte sein.

Ausbildung zum Dipl.- Ing. Maschinenbau in der Fachrichtung Produktionstechnik
Ausbildung zum Schweißfachingenieur (IWE)
Weiterbildung Sichtprüfer (VT) + Magnetpulverprüfung (MT) Stufe 3
Seit 2018 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Erfurt
regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen u.a. vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. und dem Bundesverband Metall
